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Abhängig vom Wert des eingelagerten Edelmetalls fallen jährliche Gebühren an. Einen detaillierte Übersicht finden Sie in unserem Preisverzeichnis.
Eine Einlagerung von bereits vorhandener Ware ist nicht möglich, da diese Ware bereits verzollt wurde bzw. Mehrwertsteuer entrichtet ist. Bei vorhandenen Edelmetallen haben Sie die Möglichkeit diese in eines unserer Schließfächer einzulagern.
Wissenswertes zum Zollfreilager
Ein Zollfreilager ist ein spezieller Lagerraum, in dem Edelmetalle oder andere Waren aufbewahrt werden, ohne dass beim Einlagern oder später beim Auslagern Zölle oder Steuern anfallen. Das bedeutet, dass die Waren innerhalb des Zollfreilagers aufbewahrt werden können, ohne dass sofort Abgaben gezahlt werden müssen. Erst bei der Ausfuhr oder bei bestimmten Transaktionen können Zölle und Steuern fällig werden. Das bietet Vorteile in Bezug auf Flexibilität und Liquidität für Händler und Investoren.